BEG - Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude


Täglich werden wir von Kunden nach Förderung gefragt, dabei bietet die KWKG Förderung eine 
Förderungsquote je nach Betriebsstunden und Investitionskosten von über 100% im Förderungszeitraum. Diese Förderung gilt für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Für andere Bauvorhaben wie z.B. einer Kesselsanierung in Kombination einer  neuen Solarthermieanlage kann eine Förderung bei der BEG beantragt werden. Dabei ist es wichtig, dass im Vorfeld alle Anforderungen für ein bestimmtes Förderungsprogramm erfüllt bzw. abgeklärt sind.


Gerne helfen wir Ihnen dabei weiter. 
Des Weiteren finden Sie unter folgendem Link alle Unterlagen zu BEG Förderungen 

PHP™-Kraftwärmepumpe

Mit der Kraftwärmepumpe auch im Jahr 2024 Heizen und Stromerzeugen

Die gesetzlichen Anforderungen zur Einbindung erneuerbarer Energie (ab dem 1. Januar 2024 Anhebung auf einen Anteil von 65 % bei Sanierung oder Neubau von Heizungsanlagen) nach dem Gebäudeenergiegesetzt (GEG) sind mit den EC POWER Angeboten PHP™-Kraftwärmepumpe, XRGI®-Blockheizkraftwerk, PMH™-Wärmepumpe, XRGI® BIOGENIC und POWER HOUSE unkompliziert zu erfüllen. Sie sparen Energiekosten, verbessern die Klimabilanz und machen ein Gebäude zukunftssicher. Die Energielösungen von EC POWER haben gemeinsam:


  • Flexibler und einfacher Einbau in nahezu jedem Gebäude.
  • Konstant hohe Effizienz, auch im Teillastbereich.
  • Durchdachtes Design und flüsterleiser Betrieb.
  • Anschlussfertige Betriebsstrategien, auch einsetzbar für Quartiersversorgungen.
  • Bundesweiter Werkskundendienst sowie Partner- und Servicenetzwerk.
  • Langjährige, zufriedene Kunden.










Mit Ihrem BHKW zur Klimaneutralität durch H2 Ready.




Damit wir umweltschonender und effizienter

sind, nutzen wir Wasserstoff, der aus regenerativen Strom erzeugt wird.


Wasserstoff dient als Speichermedium und kann mit ins Erdgasverteilnetz eingespeist werden. Überschüssiger Strom der durch Wind- und Sonnenenergie erzeugt wird, wird durch einfache Elektrolyse in Wasserstoff und Sauerstoff gespalten. Dieser Wasserstoff

kann nun als Treibstoff dienen oder durch weitere Aufbereitung ins Erdgasverteilnetz eingespeist / gespeichert werden.

So steht es zur Verfügung, wenn es in Zeiten schwacher Energieproduktion gebraucht wird.



Strom- und Wärmewende made in Emsland

Heizungsjournal 04-05/2022

Dass hocheffiziente Gebäudetechnik mit Lüftung, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Photovoltaik (PV) in Mietobjekten für Vermieter und Mieter zu einem Gewinn auch in Euro führt, belegt ein Mehrfamilienhaus in Papenburg. Bei einem Besuch vor Ort sah die HeizungsJournal-Redaktion noch weitere bemerkenswerte Ausführungen zum Einbremsen des Klimawandels.




Heizungsjournal 04-05/2022

BEG - Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude


Täglich werden wir von Kunden nach Förderung gefragt, dabei bietet die KWKG Förderung eine
Förderungsquote je nach Betriebsstunden und Investitionskosten von über 100% im Förderungszeitraum. Diese Förderung gilt für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Für andere Bauvorhaben wie z.B. einer Kesselsanierung in Kombination einer neuen Solarthermieanlage kann eine Förderung bei der BEG beantragt werden. Dabei ist es wichtig, dass im Vorfeld alle Anforderungen für ein bestimmtes Förderungsprogramm erfüllt bzw. abgeklärt sind.


Gerne helfen wir Ihnen dabei weiter.
Des Weiteren finden Sie unter folgendem Link alle Unterlagen zu BEG Förderungen.

BEG Förderung BEG-GEG-KWKG Broschüre

Stromgutschrift Netzbetreiber

Anfang des Jahres erhaltet die Mehrzahl an Anlagenbetreiber falls abgerechnete Stromgutschriften von den Netzbetreibern.

Es ist wichtig diese zu kontrollieren. Kontrollieren Sie Ihren KWK Bonus für Ihre Anlage. Bei falsch abgerechneter Gutschrift müssen Sie dieses schnellstmöglich dem Netzbetreiber melden. Dieser prüft die Gutschrift und Sie erhalten daraufhin eine weitere Gutschrift mit der Differenz.





KWKG - Novelle 2020


Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzt wird die Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen geregelt. Um die Effizienz im Gebäudesektor zu steigern unterstützt die Bundesregierung den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Förderung wird im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz beschrieben und wurde 2020 erneuert.


KWKG 2020

Für KWK-Anlagen bis 50 kWel gelten folgende Vergütungssätze


  • 16 ct/kWh für eingespeisten Strom
  • 8 ct/kWh für den eingengenutzen Strom


diese Vergütung wird für eine Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden ausgezahlt.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit November 2020 gilt das neue GEG und löst somit das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Das GEG soll somit die bisherigen Gesetze vereinhaltlichen und in einem Gesetz zusammenfügen.


Was ändert sich dafür?


  • ab 2026 gilt ein Einbauverbot für Ölheizungen (Ausnahmefälle werden streng reglementiert)
  • Heizkessel, die mit flüssig oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und älter als 30 Jahren sind dürfen
    nicht mehr betrieben werden

CO2 Steuern

Ab dem 01.01.2021 werden wir Ihnen einen CO2 - Preis von umgerechnet 0,4551 ct/ kWh (netto) bzw. 0,5416 ct/kWh (inkl. MwSt.) bezogen auf die Erdgasmenge berechnen.
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